Bei den Semestertickets handelt es sich um Solidarticket, d.h. alle Ersthörer/innen einer Hochschule müssen das Ticket abnehmen. Nur so ist der günstige Preis möglich.Jeder Student und jede Studentin muss, damit die Rückmeldung bzw. Einschreibung wirksam ist, den vollen Semesterbeitrag zahlen. Bei Nichteinzahlung droht in jedem Fall die Exmatrikulation!
Bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen kann bis zum Ende des ersten Semestermonats (also der 30. 4. bzw. 31.10.) ein Antrag auf Rückerstattung des Teilbeitrages für die Tickets gestellt werden.
Dabei kann ein Antrag nur für beide Tickets gekoppelt entschieden werden. Ein Entscheidung für Befreiung vom Semesterticket bei Beibehaltung des NRW-Ticket (und andersrum) ist nicht möglich!
Über diese Anträge entscheidet ein vom Studierendenparlament gewählter Ausschuss ("BSofA") nach den Bestimmungen verschiedener Ordnungen.
Ihr habt 2 verschiedene Anträge zur Auswahl:
○ Einen
Befreiungsantrag kann stellen, wer das Ticket nicht nutzen kann, zum Beispiel wegen Schwerstbehinderung, weil er/sie exmatrikuliert wurde oder weil er/ sie sich weit außerhalb NRWs aufhält. (Ein Klassiker: Keine Kurse mehr - Diplomarbeit wird in Konstanz oder Lübeck geschrieben. -- Kein Grund wäre, wenn Ihr nah an der Hochschule wohnt oder begeisterte RadfahrerInnen seid und das Ticket nicht nutzen wollt).
○ Ein
Erstattungsantrag kann wegen einer finanziellen Härte gestellt werden. Der Betrag kann dann erstattet werden, ohne dass die Tickets ihre Gültigkeit verlieren.
Die beiden Anträge detaillierter:
Befreiungsantrag3 Dinge müssen vorgetragen / belegt werden:
- Ihr dürft nicht aktiv studieren, also derzeit keine Seminare / Vorlesungen besuchen (häufig wenn Ihr bereits das Studium beendet habt oder eine "Pause" einlegt).
- Ihr dürft Euch nicht in NRW aufhalten (dies wird häufig belegt durch Praktikumsbescheinigungen, Flugtickets, Untermietverträge, Abmeldungen).
- Eine grobe Übersicht Eurer finanziellen Verhältnisse muss beigefügt werden (es soll vermieden werden, dass "gut" verdienende Studierende sich wegen einer durchschnittlichen monatlichen Belastung von unter 20€ aus der Solidargemeinschaft Semesterticket "ziehen" - dies wird häufig durch eine Verdienstbescheinigung oder einen Praktikumsvertrag belegt).
Wird ein Befreiungsantrag positiv beschieden, wird der entsprechende Aufdruck auf dem Studierendenausweis ungültig gemacht bzw. das Hologramm ungültig gestanzt und der entsprechende Teilbetrag gegen Semesterende überwiesen. (Also bitte den Original-Studiausweis dem Antrag beifügen oder nachliefern sobald Ihr ihn bekommt).
ErstattungsantragHierbei wird davon ausgegangen, dass die finanzielle Belastung durch die beiden Tickets eine "unzumutbare soziale Härte" bedeuten würde.
Entsprechend detaillierter müssen die finanziellen Verhältnisse dargestellt und belegt werden.
Wird ein Erstattungsantrag positiv entschieden bleiben beide Tickets gültig und der entsprechende Teilbetrag wird gegen Semesterende (aus einem Sozialfond) überwiesen.
Beide Anträge sind auf einem eigenen Formblatt (gibt’s im AStA, im AStA-Service und im Downloadbereich) zu stellen und innerhalb der oben genannten Fristen beim BSofA (im AStA - nicht beim Studierendensekretariat !!!) einzureichen. Der Antrag muss jedes Semester fristgemäß neu gestellt werden. Für weitere Informationen wendet Euch bitte an den Befreiungsausschuss:
BSofA c/o AStA der DSHS
Am Müngersdorfer Sportpark 6
50933 Köln
0221-49826030
Für alle, die Fragen haben:
Sprechzeit in den Semesterferien: Dienstag 15:00 - 17:00 UhrSprechzeit in der Vorlesungszeit SoSe 2009: Dienstag 15:30 - 17:30 UhrDie Mitglieder des Befreiungsausschusses:




Elina ----------- Tatjana ---------- Fabian ---------- Thomas