Informationen zum ÖPNV für Studierende der Deutschen Sporthochschule Köln




Mittwoch, 28. Oktober 2009

Anträge



Hier könnt ihr die Befreiungsanträge und Erstattungsanträge herunterladen.
Befreiung:


Erstattung:


Sonntag, 15. März 2009

Aktuelles

Die Website für die Fahrausweise der SpoHo Köln!





Und gleich eine Info anlässlich der letzten Verhandlungen mit dem VRS über die Fortführung des Semestertickets:
Die KVB berichtet, dass es häufig zu Beschwerden von Fahrgästen wegen der Fahrradmitnahme kommt. (Und das nicht zuletzt auf der Linie 1, die zur SpoHo führt).
Deshalb an dieser Stelle der Hinweis auf die Allgemeinen Beförderungsbedingungen, verbunden mit der Bitte die unentgeltliche Mitnahme von Fahrrädern mit dem Semesterticket nicht zu gefährden:
Ein Anspruch auf Fahrradmitnahme besteht nicht, wenn die Bahnen überfüllt sind oder wenn das KVB-Personal die Mitnahme verweigert!
Manchmal lohnt es sich einige Haltestellen mit dem Rad zu fahren und dann wieder ein zu steigen, um Ärger aus dem Weg zu gehen!





Mittwoch, 4. März 2009

Wie funktionieren die beiden Tickets?


Wichtig ist insbesondere sich klar zu machen, dass es sich um 2 verschiedene Tickets handelt:
· das Semesterticket, dass wir seit 1993 haben und das im SoSe 2009 95,10 € kostet und
· das NRW-Ticket, das an der SpoHo seit dem 1. Oktober 2008 eingeführt ist, auf das bisherige Semesterticket aufsattelt und im SoSe 2009 37,10 € kostet.
Das Prinzip beider Tickets besteht darin, dass alle Studierenden einer Hochschule das gesamte ÖPNV-Angebot in NRW nutzen können. Im Gegenzug verpflichtet sich die beteiligte Studierendenschaft (vertreten durch Studierendenparlament und AStA) zu einer hundertprozentigen Abnahme dieser Tickets. Alle Studierenden bezahlen also bei der Rückmeldung mit dem Sozialbeitrag zunächst einmal automatisch diese Tickets.

Die Tickets sind ausschließlich StudentInnen der SpoHo vorbehalten, allerdings nicht
· GasthörerInnen
· ZweithörerInnen
· Wehr- und Zivildienstleistenden
· beurlaubten StudentInnen, die keinen oder einen ermäßigten Sozialbeitrag zahlen.
Damit bekommen also nur die ErsthörerInnen die Tickets .

Die Fahrausweise


Das SemesterTicket ist der Aufdruck "Fahrausweis im VRS" (Verkehrsverbund Rhein-Sieg), welchen Ihr auf Eurem Studierendenausweis findet, zusammen mit einem Lichtbildausweis (oder dessen amtlich beglaubigter Kopie).
Eine Immatrikulationsbescheinigung reicht nicht aus, das Einschweißen oder Laminieren des Studiausweises macht die Fahrberechtigung unwirksam.

Das NRW-Ticket wird durch ein kleines silbernes Hologramm gekennzeichnet. Es gilt nur zusammen mit dem gültigen Semesterticket – in diesem Semester ist das einfach, da wir einen kombinierten Studierenden-Semesterticket-NRWTicket-Ausweis haben.

Gibt es Schwierigkeiten, z.B. sollte wider Erwarten das Personal nicht oder nur unvollständig über Existenz und Leistungsumfang der Tickets informiert sein: Personalien aufnehmen lassen, unter keinen Umständen vor Ort das "erhöhte Beförderungsentgelt" bezahlen und sich umgehend an das betreffende Verkehrsunternehmen wenden.
Habt Ihr aus Versehen einen alten Studierendenausweis dabei, oder nur eine Studienbescheinigung – seid also „eigentlich“ im Besitz der Fahrtberechtigung, müsst Ihr mit einem erhöhten Beförderungentgelt von 40,-€ rechnen. Ihr könnt allerdings innerhalb einer Woche bei dem jeweiligen Verkehrsunternehmen nachweisen, dass Ihr zum Zeitpunkt der Fahrausweiskontrolle im Besitz eines gültigen Tickets wart. In diesem Fall zahlt Ihr aber nach wie vor ein „erhöhtes Beförderungsentgelt“ in Höhe von 7 €.
Sollte es trotz allem Schwierigkeiten geben, wendet Euch an den Ersteller dieses Infos: Thomas vom AStA ... (Tel.: 0221-4982-6030)

Studiausweis verloren?
Kommt es zum Verlust Eures Studierendenausweises – also auch der Fahrausweise – habt Ihr die Möglichkeit beim Studierendensekreteriat der SpoHo einen neuen Studierendenausweis zu beantragen.
Dazu braucht Ihr allerdings Stempel und Unterschrift des AStA, die Ihr im AStA-Kopier-Service (hinter der Cafete) bekommt. Da das Studierendensekreteriat bisher Mehrkosten für Zweitausfertigungen auf den AStA umlegt, müsst Ihr damit rechnen, dass im AStA-Service der entsprechende Betrag von Euch einbehalten wird (Das endgültige Procedere wird noch mit der Hochschulverwaltung geregelt).

Der Geltungsbereiche der Tickets


Jetzt wird deutlich, dass es sich bei SemesterTicket und NRW-Ticket um zwei unterschiedliche Tickets handelt, denn einige Leistungen gibt es nur im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS).

Das VRS-Semesterticket
gilt im gesamten VRS-Netz jeweils für die 2. Klasse. Zum VRS-Netz gehören alle Städte und Gemeinden des VRS-Verbundraumes sowie einige an den Verbundraum angrenzende Städte und Gemeinden.
In den kariert dargestellen Städten und Gemeinden gilt der VRS-Tarif nur auf einzelnen Linien.

Auf der Flughafenlinie 670 zum Flughafen Köln/Bonn muss vor Fahrtantritt der Schnellbuszuschlag entrichtet werden.
Das SemesterTicket gilt nicht in ICE, IC, Thalys und EC. oder in der 1. Klasse. Das SemesterTicket gilt ebenfalls nicht im Busverkehr des Kreises Altenkirchen.

Anstelle des früheren Übergangstarifbereiches zwischen den Verkehrsverbünden Rhein-Sieg (VRS) und Rhein-Ruhr (VRR) wurden im Februar 2005 ein „Kleiner Grenzverkehr“ und ein „Großer Grenzverkehr“ eingeführt
Der Kleine Grenzverkehr zwischen den Verkehrsverbünden Rhein-Sieg (VRS) und Rhein-Ruhr (VRR) umfasst die Stadt Dormagen, die Stadt Grevenbroich, die Stadt Langenfeld, die Stadt Monheim, die Stadt Remscheid, die Gemeinde Rommerskirchen und die Stadt Solingen. In diesen Städten und Gemeinden gilt das SemesterTicket, wie im VRS-Gebiet, für alle und auf allen Linien.

Die folgenden Ausführungen zum Großen Grenzverkehr gelten nur für Leute, die ihren Erst- oder Zweitwohnsitz in einem der unten aufgeführten Orte haben. Diese können das SemesterTicket als Pendelticket für die direkte Fahrt zum Wohnort zur Heimfahrt nutzen. Die Strecke zwischen der Grenze des VRS und dem Wohnort muss auf direktem Weg zurückgelegt werden.
Der Große Grenzverkehr umfasst
· die Stadt Breckerfeld,
· die Stadt Düsseldorf,
· die Stadt Ennepetal,
· die Stadt Erkrath,
· die Stadt Gevelsberg,
· die Stadt Haan,
· die Stadt Hilden,
· die Gemeinde Jüchen,
· die Stadt Kaarst,
· die Stadt Korschenbroich,
· die Stadt Mönchengladbach,
· die Stadt Neuss,
· die Stadt Schwelm und
· die Stadt Wuppertal.

Nach Süden hin gilt die bisherige Regelung für den Übergangstarifbereich Ahrtal.
Da es für manche Städte Besonderheiten gibt und sich insbesondere für das Ahrtal in nächster Zeit einiges ändern wird, sei für Fragen auf den SemesterTicketbeauftragten Thomas (im AStA) oder direkt an den VRS verwiesen.
Als Fahrausweis gilt auch im Großen Grenzverkehr der Studierendenausweis, hier aber in jedem Fall in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis, aus dem der Wohnsitz hervorgeht, bzw. mit einer Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr!) als Nachweis für die Fahrtberechtigung außerhalb des VRS.

Das NRW-Ticket
gilt in sämtlichen Stadt-, Straßen- und U-Bahnen, S- und Regionalbahnen, Regionalexpressen und auf allen Buslinien in NRW, und zwar jeweils für die 2. Klasse.
Die Benutzung von IC-, EC- und ICE-Zügen, sowie fahren in der 1. Klasse ist grundsätzlich nicht möglich, auch nicht gegen Zahlung eines Zuschlags. Einzige Ausnahme: ein Zugbegleiter oder "Kundenbetreuer im Nahverkehr" (KiN) (früher: "Schaffner") gibt den Zug frei, was meistens über Lautsprecher am Bahnhof durchgesagt wird.



Die Leistungen der Verkehrsunternehmen


Hierbei werden die Unterschiede zwischen Semester- und NRW-Ticket besonders deutlich:

Das SemesterTicket - Leistungen des VRS

Neben den allgemeinen Tarifbestimmungen des VRS gibt es einige Besonderheiten für das SemesterTicket:
○ Die Fahrradmitnahme ist im VRS-Gebiet unentgeltlich möglich. Ausnahmen bei Überfüllung u.ä.; Kinderwagen und Rollstühle haben in jedem Fall Vorrang. Im Zweifel haben die FahrerInnen immer das letzte Wort!
Kinder unter 6 Jahren werden generell kostenlos befördert.
Hunde dürfen kostenlos mitfahren.
Ab Sommersemester 2006 berechtigt das SemesterTicket wochentags von 19 Uhr bis 3 Uhr des Folgetages, sowie an Wochenenden und an Feiertagen ganztägig zur unentgeltlichen Mitnahme einer Person über 14 Jahren und bis zu drei Kindern von 6 Jahren bis einschließlich 14 Jahren.
○ Diese Regelung gilt auch für Pendelfahrten im Großen Grenzverkehr (siehe oben). Die Mitnahme eines Fahrrades ist für den/die Mitfahrer/in jedoch nicht möglich.
○ Die Rheinfähre Rhein-Kripp GmbH erlaubt die unentgeltliche Mitnahme eines Autos, Motorrades oder eines Fahrrades. Weitere Personen dürfen jedoch nicht mitgenommen werden.
○ SemesterTickets werden im genehmigten Linienbedarfsverkehr (AST-Verkehr) als Zeittickets anerkannt. Hier ist dann lediglich der Zuschlag für Zeitkarteninhaber zu zahlen. Dieser Zuschlag wird auch von Fahrgästen im Rahmen der unentgeltlichen Mitnahmeregelung erhoben.


Das NRW-Ticket – Leistungen der anderen Verkehrsverbünde
Die obigen Sonderregeln gelten nur im Geltungsbereich des VRS-Semestertickets. Das NRW-Ticket berechtigt also weder zur Mitnahme eines Fahrrades, noch zur Mitnahme einer weiteren Person!!

Befreiungen und Härtefälle


Bei den Semestertickets handelt es sich um Solidarticket, d.h. alle Ersthörer/innen einer Hochschule müssen das Ticket abnehmen. Nur so ist der günstige Preis möglich.
Jeder Student und jede Studentin muss, damit die Rückmeldung bzw. Einschreibung wirksam ist, den vollen Semesterbeitrag zahlen. Bei Nichteinzahlung droht in jedem Fall die Exmatrikulation!

Bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen kann bis zum Ende des ersten Semestermonats (also der 30. 4. bzw. 31.10.) ein Antrag auf Rückerstattung des Teilbeitrages für die Tickets gestellt werden.
Dabei kann ein Antrag nur für beide Tickets gekoppelt entschieden werden. Ein Entscheidung für Befreiung vom Semesterticket bei Beibehaltung des NRW-Ticket (und andersrum) ist nicht möglich!
Über diese Anträge entscheidet ein vom Studierendenparlament gewählter Ausschuss ("BSofA") nach den Bestimmungen verschiedener Ordnungen.

Ihr habt 2 verschiedene Anträge zur Auswahl:
○ Einen Befreiungsantrag kann stellen, wer das Ticket nicht nutzen kann, zum Beispiel wegen Schwerstbehinderung, weil er/sie exmatrikuliert wurde oder weil er/ sie sich weit außerhalb NRWs aufhält. (Ein Klassiker: Keine Kurse mehr - Diplomarbeit wird in Konstanz oder Lübeck geschrieben. -- Kein Grund wäre, wenn Ihr nah an der Hochschule wohnt oder begeisterte RadfahrerInnen seid und das Ticket nicht nutzen wollt).
○ Ein Erstattungsantrag kann wegen einer finanziellen Härte gestellt werden. Der Betrag kann dann erstattet werden, ohne dass die Tickets ihre Gültigkeit verlieren.

Die beiden Anträge detaillierter:
Befreiungsantrag
3 Dinge müssen vorgetragen / belegt werden:
  1. Ihr dürft nicht aktiv studieren, also derzeit keine Seminare / Vorlesungen besuchen (häufig wenn Ihr bereits das Studium beendet habt oder eine "Pause" einlegt).
  2. Ihr dürft Euch nicht in NRW aufhalten (dies wird häufig belegt durch Praktikumsbescheinigungen, Flugtickets, Untermietverträge, Abmeldungen).
  3. Eine grobe Übersicht Eurer finanziellen Verhältnisse muss beigefügt werden (es soll vermieden werden, dass "gut" verdienende Studierende sich wegen einer durchschnittlichen monatlichen Belastung von unter 20€ aus der Solidargemeinschaft Semesterticket "ziehen" - dies wird häufig durch eine Verdienstbescheinigung oder einen Praktikumsvertrag belegt).
Wird ein Befreiungsantrag positiv beschieden, wird der entsprechende Aufdruck auf dem Studierendenausweis ungültig gemacht bzw. das Hologramm ungültig gestanzt und der entsprechende Teilbetrag gegen Semesterende überwiesen. (Also bitte den Original-Studiausweis dem Antrag beifügen oder nachliefern sobald Ihr ihn bekommt).

Erstattungsantrag

Hierbei wird davon ausgegangen, dass die finanzielle Belastung durch die beiden Tickets eine "unzumutbare soziale Härte" bedeuten würde.
Entsprechend detaillierter müssen die finanziellen Verhältnisse dargestellt und belegt werden.

Wird ein Erstattungsantrag positiv entschieden bleiben beide Tickets gültig und der entsprechende Teilbetrag wird gegen Semesterende (aus einem Sozialfond) überwiesen.



Beide Anträge sind auf einem eigenen Formblatt (gibt’s im AStA, im AStA-Service und im Downloadbereich) zu stellen und innerhalb der oben genannten Fristen beim BSofA (im AStA - nicht beim Studierendensekretariat !!!) einzureichen. Der Antrag muss jedes Semester fristgemäß neu gestellt werden. Für weitere Informationen wendet Euch bitte an den Befreiungsausschuss:

BSofA c/o AStA der DSHS
Am Müngersdorfer Sportpark 6
50933 Köln
0221-49826030

Für alle, die Fragen haben:
Sprechzeit in den Semesterferien: Dienstag 15:00 - 17:00 Uhr

Sprechzeit in der Vorlesungszeit SoSe 2009: Dienstag 15:30 - 17:30 Uhr

Die Mitglieder des Befreiungsausschusses:

Elina ----------- Tatjana ---------- Fabian ---------- Thomas