Mittwoch, 4. März 2009
Die Fahrausweise
Das SemesterTicket ist der Aufdruck "Fahrausweis im VRS" (Verkehrsverbund Rhein-Sieg), welchen Ihr auf Eurem Studierendenausweis findet, zusammen mit einem Lichtbildausweis (oder dessen amtlich beglaubigter Kopie).
Eine Immatrikulationsbescheinigung reicht nicht aus, das Einschweißen oder Laminieren des Studiausweises macht die Fahrberechtigung unwirksam.
Das NRW-Ticket wird durch ein kleines silbernes Hologramm gekennzeichnet. Es gilt nur zusammen mit dem gültigen Semesterticket – in diesem Semester ist das einfach, da wir einen kombinierten Studierenden-Semesterticket-NRWTicket-Ausweis haben.
Gibt es Schwierigkeiten, z.B. sollte wider Erwarten das Personal nicht oder nur unvollständig über Existenz und Leistungsumfang der Tickets informiert sein: Personalien aufnehmen lassen, unter keinen Umständen vor Ort das "erhöhte Beförderungsentgelt" bezahlen und sich umgehend an das betreffende Verkehrsunternehmen wenden.
Habt Ihr aus Versehen einen alten Studierendenausweis dabei, oder nur eine Studienbescheinigung – seid also „eigentlich“ im Besitz der Fahrtberechtigung, müsst Ihr mit einem erhöhten Beförderungentgelt von 40,-€ rechnen. Ihr könnt allerdings innerhalb einer Woche bei dem jeweiligen Verkehrsunternehmen nachweisen, dass Ihr zum Zeitpunkt der Fahrausweiskontrolle im Besitz eines gültigen Tickets wart. In diesem Fall zahlt Ihr aber nach wie vor ein „erhöhtes Beförderungsentgelt“ in Höhe von 7 €.
Sollte es trotz allem Schwierigkeiten geben, wendet Euch an den Ersteller dieses Infos: Thomas vom AStA ... (Tel.: 0221-4982-6030)
Studiausweis verloren?
Kommt es zum Verlust Eures Studierendenausweises – also auch der Fahrausweise – habt Ihr die Möglichkeit beim Studierendensekreteriat der SpoHo einen neuen Studierendenausweis zu beantragen.
Dazu braucht Ihr allerdings Stempel und Unterschrift des AStA, die Ihr im AStA-Kopier-Service (hinter der Cafete) bekommt. Da das Studierendensekreteriat bisher Mehrkosten für Zweitausfertigungen auf den AStA umlegt, müsst Ihr damit rechnen, dass im AStA-Service der entsprechende Betrag von Euch einbehalten wird (Das endgültige Procedere wird noch mit der Hochschulverwaltung geregelt).