Informationen zum ÖPNV für Studierende der Deutschen Sporthochschule Köln




Mittwoch, 4. März 2009

Die Leistungen der Verkehrsunternehmen


Hierbei werden die Unterschiede zwischen Semester- und NRW-Ticket besonders deutlich:

Das SemesterTicket - Leistungen des VRS

Neben den allgemeinen Tarifbestimmungen des VRS gibt es einige Besonderheiten für das SemesterTicket:
○ Die Fahrradmitnahme ist im VRS-Gebiet unentgeltlich möglich. Ausnahmen bei Überfüllung u.ä.; Kinderwagen und Rollstühle haben in jedem Fall Vorrang. Im Zweifel haben die FahrerInnen immer das letzte Wort!
Kinder unter 6 Jahren werden generell kostenlos befördert.
Hunde dürfen kostenlos mitfahren.
Ab Sommersemester 2006 berechtigt das SemesterTicket wochentags von 19 Uhr bis 3 Uhr des Folgetages, sowie an Wochenenden und an Feiertagen ganztägig zur unentgeltlichen Mitnahme einer Person über 14 Jahren und bis zu drei Kindern von 6 Jahren bis einschließlich 14 Jahren.
○ Diese Regelung gilt auch für Pendelfahrten im Großen Grenzverkehr (siehe oben). Die Mitnahme eines Fahrrades ist für den/die Mitfahrer/in jedoch nicht möglich.
○ Die Rheinfähre Rhein-Kripp GmbH erlaubt die unentgeltliche Mitnahme eines Autos, Motorrades oder eines Fahrrades. Weitere Personen dürfen jedoch nicht mitgenommen werden.
○ SemesterTickets werden im genehmigten Linienbedarfsverkehr (AST-Verkehr) als Zeittickets anerkannt. Hier ist dann lediglich der Zuschlag für Zeitkarteninhaber zu zahlen. Dieser Zuschlag wird auch von Fahrgästen im Rahmen der unentgeltlichen Mitnahmeregelung erhoben.


Das NRW-Ticket – Leistungen der anderen Verkehrsverbünde
Die obigen Sonderregeln gelten nur im Geltungsbereich des VRS-Semestertickets. Das NRW-Ticket berechtigt also weder zur Mitnahme eines Fahrrades, noch zur Mitnahme einer weiteren Person!!