Hierbei werden die Unterschiede zwischen Semester- und NRW-Ticket besonders deutlich:
Das SemesterTicket - Leistungen des VRS
Neben den allgemeinen Tarifbestimmungen des VRS gibt es einige Besonderheiten für das SemesterTicket:
○ Die Fahrradmitnahme ist im VRS-Gebiet unentgeltlich möglich. Ausnahmen bei Überfüllung u.ä.; Kinderwagen und Rollstühle haben in jedem Fall Vorrang. Im Zweifel haben die FahrerInnen immer das letzte Wort!
○ Kinder unter 6 Jahren werden generell kostenlos befördert.
○ Hunde dürfen kostenlos mitfahren.
○ Ab Sommersemester 2006 berechtigt das SemesterTicket wochentags von 19 Uhr bis 3 Uhr des Folgetages, sowie an Wochenenden und an Feiertagen ganztägig zur unentgeltlichen Mitnahme einer Person über 14 Jahren und bis zu drei Kindern von 6 Jahren bis einschließlich 14 Jahren.
○ Diese Regelung gilt auch für Pendelfahrten im Großen Grenzverkehr (siehe oben). Die Mitnahme eines Fahrrades ist für den/die Mitfahrer/in jedoch nicht möglich.
○ Die Rheinfähre Rhein-Kripp GmbH erlaubt die unentgeltliche Mitnahme eines Autos, Motorrades oder eines Fahrrades. Weitere Personen dürfen jedoch nicht mitgenommen werden.
○ SemesterTickets werden im genehmigten Linienbedarfsverkehr (AST-Verkehr) als Zeittickets anerkannt. Hier ist dann lediglich der Zuschlag für Zeitkarteninhaber zu zahlen. Dieser Zuschlag wird auch von Fahrgästen im Rahmen der unentgeltlichen Mitnahmeregelung erhoben.
Die obigen Sonderregeln gelten nur im Geltungsbereich des VRS-Semestertickets. Das NRW-Ticket berechtigt also weder zur Mitnahme eines Fahrrades, noch zur Mitnahme einer weiteren Person!!